Seit 21.1.2015 sind die Schlappohren im Landkreis Eichstätt eine der ersten nach § 11 TierSchG geprüfte Hundeschule.
Wir konnte in einer schriftlichen, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung unsere fachliche und tierschutzgerechte Ausbildung vorweisen.
Bereits im vergangenen Jahr wurde das Tierschutzgesetz vom 07. August 2013 geändert, mit einer Übergangsfrist zum 01.08.2014.
§ 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8 f TierSchG wurde neu aufgenommen: Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Bitte vertrauen Sie nur geprüften Hundeschulen.